Wirtschaftsprüfung
Die Prüfung von Jahresabschlüssen gehört zu unseren Hauptaufgaben als Wirtschaftsprüfer. Im Rahmen der gesetzlichen Pflichtprüfung gemäß §§ 316 ff. HGB und bei der freiwilligen Abschlussprüfung bieten wir unabhängige und risikoorientierte Analysen, die darauf abzielen, die Verlässlichkeit der in Jahresabschluss und Lagebericht enthaltenen Informationen zu bestätigen und insoweit deren Glaubwürdigkeit zu erhöhen. Ein geprüfter und testierter Jahresabschluss ist für Gesellschafter, Darlehensgeber und Geschäftspartner ein besonderes und hilfreiches Qualitätsmerkmal. Umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen über Betriebsabläufe aus unterschiedlichen Branchen versetzen uns darüber hinaus in die Lage, Hilfestellung bei der Ausschöpfung von Reorganisationspotentialen zu geben sowie weitere qualifizierte Gutachter- und Beratungsleistungen zu erbringen.
- Gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB (Pflichtprüfungen). Unser Partner Christoph Eping ist als gesetzlicher Abschlussprüfer in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen.
- Freiwillige Jahresabschlussprüfungen
- Prüferische Durchsichten von Jahres- oder Zwischenabschlüssen nach IDW PS 900
- Prüfungen nach Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG
- Prüfungen nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Prüfungen zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten
- Teilnahme an Inventuraufnahmen außerhalb der Jahresabschlussprüfungen
- Beratungen und Gutachten in wirtschaftlichen Angelegenheiten, einschließlich der Ermittlung des Wertes ganzer Unternehmen
- Aktienrechtliche Sonderprüfungen