Wirtschaftsprüfung

Die Prüfung von Jahresabschlüssen gehört zu unseren Hauptaufgaben als Wirtschaftsprüfer. Im Rahmen der gesetzlichen Pflichtprüfung gemäß §§ 316 ff. HGB und bei der freiwilligen Abschlussprüfung bieten wir unabhängige und risikoorientierte Analysen, die darauf abzielen, die Verlässlichkeit der in Jahresabschluss und Lagebericht enthaltenen Informationen zu bestätigen und insoweit deren Glaubwürdigkeit zu erhöhen. Ein geprüfter und testierter Jahresabschluss ist für Gesellschafter, Darlehensgeber und Geschäftspartner ein besonderes und hilfreiches Qualitätsmerkmal. Umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen über Betriebsabläufe aus unterschiedlichen Branchen versetzen uns darüber hinaus in die Lage, Hilfestellung bei der Ausschöpfung von Reorganisationspotentialen zu geben sowie weitere qualifizierte Gutachter- und Beratungsleistungen zu erbringen.

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