Jahresabschluss und Steuern
Im Wesentlichen ergeben sich die Pflichten zur Erstellung des Jahresabschlusses und der steuerlichen Ergebnisrechnung aus dem Handelsgesetzbuch und den Steuergesetzen. Insbesondere für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens bietet die zeitnahe und aussagefähige Buchhaltung die besten Voraussetzungen, diese wichtigen Informationen zu erarbeiten. Auf Grundlage des Jahresabschlusses und der Ergebnisrechnung können zukunftsorientierte Gestaltungen sowie Planungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage für Ihr Unternehmen erfolgen.
- Entwicklung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahme-/ Überschussrechnung insbesondere für Kapital- und Personengesellschaften, Einzelunternehmen, Freiberufler unter Beachtung gesetzlicher sowie vertraglicher Vorschriften und unter sinnvoller Ausnutzung von Wahlrechten
- Erstellung des Anhangs und Beratung bei der Abfassung des Lageberichts unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften
- Plausibilitätsbeurteilungen und ggf. weitere Beurteilungen im Rahmen der Abschlusserstellung
- Anfertigung von Jahresabschlussanalysen mit Mehrjahresvergleichen, von Erfolgsanalysen und Kapitalflussrechnungen
- Erstellung von Zwischenabschlüssen, konsolidierten Jahresabschlüssen, Sonderbilanzen, Planbilanzen
- Ausarbeitung aller betrieblichen und privaten Steuererklärungen für Gesellschaften, Gesellschafter, Einzelunternehmer, Freiberufler und Privatpersonen, unter sinnvoller Ausnutzung steuerlicher Wahlrechte
- Auf Wunsch auch elektronischer Beleg- und Datenaustausch
- Hilfestellung bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen nach § 325 ff. HGB